Semesterbeitrag, Rückmeldung und Rückerstattung


Semesterbeitrag

Zusammensetzung des Semesterbeitrags:

Der Semesterbeitrag setzt sich im Wintersemester 2024/25 wie folgt zusammen:

  • Studentenwerk: 79,00 €
  • Deutschland-Semesterticket: 176,40 €
  • Hochschulsport: 5,00 €
  • Kulturticket: 3,00 €
    • Theater Lübeck: 2,80 €
    • Hansemuseum: 0,20 €
  • AStA: 10,00 €

Gesamt: 273,40 €

 


Rückmeldung

Rückmeldefristen (bitte die Termine einhalten):

für das Sommersemester: 01.01. bis 28.02. d.J.
für das Wintersemester: 01.06. bis 31.07. d.J.

Die Informationen zur Zahlung inkl. Kontonummer und Verwendungszweck findet ihr auf der Seite des Studierenden Service Centers.

Hinweis:

Die neuen Studierendenausweise werden etwa 4 Wochen vor Beginn des Semesters an die in der Uni angegebene Adresse versendet. Somit ist eine Adressänderung evtl. notwendig! Dies ist durch die Qualitätssteigerung der Hochschulverwaltung im Internet durch Selbstbedienung kurz QIS online möglich. Immatrikulationsbescheinigungen u.a. sind ebenfalls im QIS abrufbar. Wenn die Bescheinigungen in englischer Sprache benötigt werden, muss zuvor oben rechts die Sprache umgestellt werden. Die Zugangsdaten zum QIS werden zu Beginn des Studiums mit dem ersten Studierendenausweis zusammen verschickt.

 

Gründe

  • Aufhebung der Einschreibung

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Kulturticket
    • Deutschland-Semesterticket

    Bis Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.) ist eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages beim Studentenwerk möglich.

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Aufhebung vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss ein analoger Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10€.

  • Exmatrikulation

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Kulturticket
    • Deutschland-Semesterticket

    Bis Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.) ist eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages beim Studentenwerk möglich.

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Exmatrikulation vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10€.

  • Urlaubssemester

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Kulturticket
    • Deutschland-Semesterticket

    Bis Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.) ist möglicherweise eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages beim Studentenwerk möglich.

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Beurlaubung vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10€.

  • Auslandsaufenthalt, Praktika oder Abschlussarbeit im Ausland

    Hinweis: Eine Erstattung kann nur vorgenommen werden, wenn es sich um einen durchgehenden Aufenthalt von 15 Wochen außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Deutschland-Semestertickets. Zwecke der Abwesenheit können studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschluss- und Doktorarbeiten und das Praktische Jahr in der Medizin sein.

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Theateranteil des Kulturtickets
    • Deutschland-Semesterticket

    Bis Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.) ist möglicherweise eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages beim Studentenwerk möglich.

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung des Aufenthalts durch das SSC bzw. den/die Arbeitgeber (mind. 15 Wochen Aufenthalt außerhalb des SeTi-Geltungsbereichs), Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10€.

     

  • Online-Studiengang

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Theateranteil des Kulturtickets
    • Deutschland-Semesterticket

    Bis Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.) ist möglicherweise eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages beim Studentenwerk möglich.

    notwendige Unterlagen

    • Aktuelle Studienbescheinigung, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

     

  • Körperliche oder geistige Behinderung

    Umfang der Rückerstattung (abhängig von der Art der Einschränkung)

    • Hochschulsport
    • Theateranteil des Kulturtickets
    • Deutschland-Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweises incl. Beiblatt mit gültiger Wertmarke, Beleg der Überweisung, Studierendenausweis
    • Ärztlicher Nachweis, dass aufgrund der Behinderung keine Beförderung mit dem ÖPNV möglich ist, Beleg der Überweisung, Studierendenausweis

     

  • Deutschland-Semesterticket wird schon von anderer Universität bezogen

    Deutschland-Semesterticket wird schon von anderer Universität bezogen

    Umfang der Rückerstattung

    • Deutschland-Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Kopie des Deutschland-Semestertickets der anderen Universität, Beleg der Überweisung

     

  • Fehlüberweisung

    Umfang der Rückerstattung

    • Zu viel überwiesener Betrag

    notwendige Unterlagen

    • Screenshot des QIS-Gebührenkontos, Beleg der Überweisung(en)
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung(en)

     


Rückerstattung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag kann unter bestimmten Umständen, in manchen Fällen zwar nur in Teilen, rückerstattet werden. Sollte kein eigentlicher Rückerstattungsgrund vorliegen kann in Ausnahmefällen ein Härtefallantrag gestellt werden.
In keinem Fall überweisen wir jedoch den Studentenwerksbeitrag zurück. Wendet euch dafür bitte an das Studentenwerk.

Fristen

Die Frist für die Beantragung einer Rückerstattung geht bis 28 Tage nach Semesterbeginn (d.h. im Wintersemester bis 28.10., im Sommersemester bis 28.04.); hiervon ausgenommen sind Fehlüberweisungen und Härtefälle. Zu Härtefällen sind Infos weiter unten. Bei Fehlüberweisungen besteht keine Frist bei der Beantragung.
Unterlagen können bis zu acht Wochen nach Semesterbeginn nachgereicht werden; die Voraussetzung für die Rückerstattung muss dabei aber schon innerhalb der Frist von 28 Tagen nach Semesterbeginn erfüllt sein. Werden innerhalb der acht Wochen fehlende Unterlagen nicht nachgereicht, entfällt der Rückerstattungsanspruch.
Eine Rückerstattung für vergangene Semester wird nicht vorgenommen.

Verfahren

Um die Rückerstattung des Semesterbeitrags zu beantragen, nutzt bitte unser Rückerstattungsformular entweder direkt online - dann gehen die Daten und Dateien direkt bei uns ein - oder zum Download.

Sendet den ausgefüllten Antrag mit den nötigen Unterlagen bitte an info@asta.uni-luebeck.de; analoge Anträge schickt bitte an:

    AStA Universität zu Lübeck
    Haus 24
    Ratzeburger Allee 160
    23562 Lübeck


Bei Fragen wendet euch bitte an das Finanzreferat: finanzen@asta.uni-luebeck.de. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung der Anträge Zeit in Anspruch nimmt, da wir leider nicht durchgehend besetzt sein können. Anträge, die in der vorlesungsfreien Zeit eingehen, benötigen zusätzlich länger, da in diese Zeit auch unsere Urlaubszeit fällt.

Ausnahmerückerstattung im Härtefall

Sollten keine der Rückerstattungsgründe greifen, so ist es möglich, einen Härtefallantrag an die Studierendenschaft der Uni Lübeck zu stellen. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Zahlung des gesamten Studierendenschaftsbeitrags nach den Umständen des Einzelfalls eine unangemessene Belastung darstellen würde. Bei Bewilligung übernimmt die Studierendenschaft die Kosten für euren Beitrag; weiterhin jedoch mit Ausnahme des Studentenwerksbeitrags.

Das Semesterticket, das Kulturticket und der Anspruch auf ein Hochschulsportangebot bleiben im Gegensatz zu einer eigentlichen Rückerstattung (s.o.) weitehin gültig.

Ein Härtefallantrag kann für das laufende und für das kommende Semester gestellt werden.

Die Entscheidung über einen gestellten Härtefallantrag fällt ein ständiger Ausschuss des Studierendenparlamentes. Dieser besteht aus fünf gewählten Mitgliedern sowie der Haushaltsverantwortlichen Person, die alle eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben. Die Entscheidung über Annahme/Ablehnung und die Höhe der Befreiung/Rückerstattung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs zwischen Antragsteller:in und den Ausschussmitgliedern gefällt.

Alle nötigen Anträge, weitere Infos und die vollständige Härtefallregelung findest du unter

https://www.stupa.uni-luebeck.de/das-stupa/haertefallausschuss/

Bei Fragen zu Härtefallanträgen wende dich bitte an haertefall@asta.uni-luebeck.de.

 


Weitere Möglichkeiten zur Rückerstattung gibt es nicht. Auch wer mitten im Semester sein Studium regelhaft beendet bekommt für die restliche Zeit des Semesters seinen Beitrag nicht zurückerstattet. Das liegt zum einen am Abkommen zum Semesterticket, zum anderen ist der Semesterbeitrag ein solidarischer Beitrag, der nur so "günstig" ist, weil alle ihn bezahlen - auch die, die leider weniger davon haben.