Als Frist für die Beantragung einer Rückerstattung gilt, nach Änderung der Beitragssatzung vom 13.11.2018, für alle einheitlich 28 Tage nach Semesterbeginn. Die Meldung der Studierendenzahlen findet spätesten einen Tag nach der eben genannten Frist statt. Eine Rückerstattung für vergangene Semester wird nicht vorgenommen.
Bei einem regulären Erstattungsgrund (Auslandssemester, Aufhebung der Einschreibung, Behinderung, Exmatrikulation, Praktikum/ Abschlussarbeit, Urlaubssemester) bitten wir darum, das Online-Formular zu verwenden. Alternativ kann auch manuell das Formular Antrag Beitragserstattung verwendet werden. Alle weiteren Infos sind im Formular und auf der Webseite https://www.asta.uni-luebeck.de/service/semesterbeitrag/ zu finden.
Für Härtefälle muss das Formular Antrag Härtefall ausgefüllt und das Formular Antrag Beitragserstattung beigelegt werden. Alle Infos unter:
https://www.stupa.uni-luebeck.de/das-stupa/haertefallausschuss/
Für allgemeine Kosten, wie Anschaffungen im Rahmen der Gremienarbeit oder auch Fahrtkosten von Künstler*innen ist das Rückerstattungsformular zu wählen. Für Fahrtkosten von Studierenden unserer Hochschule, die im Rahmen ihrer Gremienarbeit Fahrten antreten, wie zum Beispiel der Besuch einer Konferenz, ist das Reisekostenformular zu wählen.
Habt ihr im Rahmen der Gremienarbeit Geld ausgegeben und wollt von uns nun das Geld wiederbekommen, füllt ihr das Rückerstattungsformular aus. Dieses Formular hat zwei Boxen, die obere lasst ihr komplett frei, die wird dann von uns ausgefüllt. Die untere Box ist die relevante für euch.
Dort tragt ihr euren Namen und eine Kontaktmöglichkeit, unter der wir euch erreichen können (z.B. E-Mail-Adresse oder Handynummer), sowie eure Bankverbindung ein. Außerdem müsst ihr noch eintragen, wie viel Geld ihr erhalten wollt, denn möglicherweise habt ihr nicht nur Materialien für eine Veranstaltung gekauft, sondern auch noch private Sachen, und wofür ihr das Geld ausgegeben habt. Anschließend kreuzt ihr an, welches Gremium euch das Geld bewilligt habt. Als letztes braucht ihr die Unterschrift der finanzverantwortlichen Person (oder des Vorsitzes) des Gremiums, das euren Antrag abgestimmt hat. Ist das Protokoll zu der Sitzung bereits online verfügbar, könnt ihr auch das Datum der entsprechenden Sitzung eintragen.
Mit dem Ausfüllen alleine ist der Antrag aber noch unvollständig. Ihr müsst unbedingt die Rechnung (ist der Betrag unter 250€ reicht auch eine Quittung) über die Ausgabe zusammen mit dem Antrag einreichen, ansonsten können wir euch das Geld nicht erstatten.