Während die anderen Referate des AStAs hauptsächlich erstklassige Projekte auf die Beine stellen, sich um studentische Belange kümmern und Gelegenheit zum sozialen Engagement bieten, ist das Referat für Finanzen im Hintergrund tätig. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den vielen Studierendenprojekten die nötigen finanziellen Hilfen zu geben.
Aufgabenbeschreibung und -verteilung
Hier sind die Aufgabenbereiche unseres Referats kurz zusammengefasst. Neben den verantwortlichen Personen für einen Bereich hat unser Referat noch weitere Mitglieder, die in den jeweiligen Bereichen oder bei der Veranstaltungsbetreuung helfen.
Haushaltsverantwortliche Person und Referatsleitung: Simon Dührkop
Die haushaltsverantwortliche Person ist für die Verwaltung der Einnahmen und des Vermögens sowie die Ausführung des Haushaltplanes der Studierendenschaft verantwortlich. Außerdem prüft und bearbeitet sie alle Rückerstattungsanträge im Rahmen der Gremienarbeit. Der Abschluss der Haushaltsrechnung wird ebenfalls von dieser Person verantwortet.
Wechselgeld: Annika Hinz, Laurin Lack und Julian Dreyer
Das Finanzreferat stellt für Veranstaltungen oder zu anderen Anlässen Wechselgeldkassen mit Wechselgeld zur Verfügung. Benötigt ihr für eure Veranstaltung Wechselgeld, fragt bitte rechtzeitig (eine Woche) vor der Veranstaltung beim Finanzreferat an.
Getränke: Dominik Philipp
Die getränkebeauftragte Person kümmert sich um die Bestellung, Annahme und Verwaltung des Getränkebestandes des AStAs. Für Veranstaltungen können über diese Person Getränke bestellt werden.
Schließung: Dominik Philipp
Die schließbeauftragte Person verwaltet die Schließkreise und Zugangsberechtigungen zu den Räumen der Studierendenschaft. Benötigt ihr Zugang zu bestimmten Räumen, könnt ihr bei dieser Person anfragen.
Bestellungen: Dominik Philipp
Das Finanzreferat kann auf Anfrage Sachen (online) bestellen. Der Vorteil für euch ist hierbei, dass ihr kein Geld ausgeben müsst und somit keinen Rückerstattungsantrag ausfüllen müsst.
Leihwesen
Das Referat für Finanzen ist zudem für den Verleih der Eigentümer der studentischen Gremien zuständig. Dabei wird es vom Sekretariat unterstützt. Genaueres könnt ihr während der Öffnungszeiten oder per Mail erfahren.
Veranstaltungsbetreuung und Umsetzen von Projekten
In erster Linie ist unser Referat für die Umsetzung der Projekte der studentischen Gremien zuständig. Darüber hinaus sind wir auch Ansprechpartner für alle, die ein eigenes Projekt umsetzen wollen. Du hast eine super coole Idee, aber keine Ahnung an wen du dich wenden musst und ob diese so umsetzbar wäre? – Super! Wir sind gern für dich da und stehen dir bei einer Projektidee, die am besten allen Studierenden zu Gute kommen wird, mit Rat und Tat zur Seite.
Wir können uns in der Planung gemeinsam Gedanken über die Finanzierung machen. Wenn ihr finanzielle Mittel der studentischen Gremien nutzen möchtet, müsst ihr einen Antrag bei dem entsprechenden Gremium stellen. Wir haben dabei immer ein Auge auf die Durchführbarkeit und vermitteln gerne Kontakte zu den passenden Ansprechpartnern.
Darüber hinaus unterstützen wir euch auch gerne bei der Durchführung des Projekts. So ist es beispielsweise möglich, über uns Getränke zu bestellen oder Wechselgeldkassen zu bestellen. Außerdem haben wir häufig schon jede Menge Hilfsmittel und Ausstattung im AStA lagern, die wir Euch zur Verfügung stellen können. Alle wichtigen Informationen haben wir im Informationsblatt Veranstaltungsbetreuung zusammengefasst.
Verteilung von Finanzmitteln und Haushaltsplanung
Die haushaltsverantwortliche Person ist für die Aufstellung des vom Studierendenparlament zu verabschiedenden Haushaltsplans zuständig. Informationen zum aktuellen Haushaltsplan findet ihr hier. Die Umsetzung des Haushaltsplans umfasst dabei die Verteilung der Gelder für die studentischen Gruppen, sowie die Kassen- und Buchführung der studentischen Gremien.
Alle Infos zum Semesterbeitrag findet ihr hier.
Als immatrikulierte Studierende an der Uni Lübeck könnt ihr kostenlos alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in Schleswig-Holstein und Hamburg nutzen. Hierzu müsst ihr nur euer Semesterticket Schleswig-Holstein online bestellen; alle Infos dazu findet ihr hier.
Wenn Gremienmitglieder zu Sitzungen nach Kiel, Heidelberg oder Australien reisen müssen, können sie dafür einen Antrag auf Reisekostenerstattung stellen. Gleichzeitig können sie auch evtl. anfallende Tagungskosten zurückbekommen. Das dafür nötige Formular gibt es hier. Wann genau ihr Anspruch auf Geldererstattung habt, könnt ihr in der Reisekostenordnung auf der StuPa-Seite unter "Satzungen und Ordnungen" einsehen.
Habt ihr im Rahmen der Gremienarbeit Geld ausgegeben und wollt von uns nun das Geld wiederbekommen, füllt ihr das Rückerstattungsformular aus. Dieses Formular hat zwei Boxen, die obere lasst ihr komplett frei, die wird dann von uns ausgefüllt. Die untere Box ist die relevante für euch.
Dort tragt ihr euren Namen und eine Kontaktmöglichkeit, unter der wir euch erreichen können (z.B. E-Mail-Adresse oder Handynummer), sowie eure Bankverbindung ein. Außerdem müsst ihr noch eintragen, wie viel Geld ihr erhalten wollt, denn möglicherweise habt ihr nicht nur Materialien für eine Veranstaltung gekauft, sondern auch noch private Sachen, und wofür ihr das Geld ausgegeben habt. Anschließend kreuzt ihr an, welches Gremium euch das Geld bewilligt habt. Als letztes braucht ihr die Unterschrift der finanzverantwortlichen Person (oder des Vorsitzes) des Gremiums, das euren Antrag abgestimmt hat. Ist das Protokoll zu der Sitzung bereits online verfügbar, könnt ihr auch das Datum der entsprechenden Sitzung eintragen.
Mit dem Ausfüllen alleine ist der Antrag aber noch unvollständig. Ihr müsst unbedingt die Rechnung (ist der Betrag unter 250€ reicht auch eine Quittung) über die Ausgabe zusammen mit dem Antrag einreichen, ansonsten können wir euch das Geld nicht erstatten.
Ihr seid eine studentische Gruppe, die allen Studierenden der Universität zu Gute kommt? Ihr gebt regelmäßig etwas Geld für eure Gruppe aus? Dann könnt ihr im Studierendenparlament einen Antrag stellen, dass ihr als studentische Gruppe in den Haushaltsplan aufgenommen werdet. So steht euch dann ein gewisser Betrag (der in der Sitzung des Studierendenparlaments festgelegt wird) pro Kalenderjahr zur Verfügung. Analog zu den Erstattungen im Rahmen der Gremienarbeit füllt ihr auch das Rückerstattungsformular aus, wenn ihr Geld vorgelegt habt und es nun erstattet bekommen möchtet. Zu Beginn des neuen Jahres oder spätestens, wenn ihr zum ersten Mal in einem Kalenderjahr Geld über euren Haushaltsposten ausgeben möchtet, müsst ihr im Studierendenparlament vorstellig werden und euren Haushaltsposten freigeben lassen. Anschließend könnt ihr das Geld abrufen.