Öffentliche Einrichtungen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseite und/oder mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Durch den Verweis des § 12b Absatz 3 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG-SH) auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmt. Die studentischen Gremien der Universität zu Lübeck sind bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den genannten Verordnungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseiten der studentischen Gremien werden aktuell vollständig überarbeitet. Nach der Veröffentlichung der neuen Webseite werden die Inhalte in Einklang mit den Verordnungen möglichst umfassend barrierefrei zugänglich sein.
Erstellungsdatum dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: 06.09.2023
Diese Webseite stimmt teilweise mit den betreffenden Verordnungen, den international gültigen „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.1) bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.1.1 (2019-11) überein.
Methodik: Selbstüberprüfung
Letzte Überprüfung: 06.09.2022
Die Webseite der Fachschaft Medizin und Gesundheit (FS MuG) wurde separat geprüft:
Methodik FS MuG: BIK BITV-Test (Web) durchgeführt von Dataport im Auftrag des ZIT des Landes Schleswig-Holstein
Letzte Überprüfung FS MuG: 01.03.2022
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
Links sind nur durch Farbveränderungen gekennzeichnet.
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Im Sitemenu ist Navigation mit Tastatur nicht möglich.
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Eingebettete Dokumente sind nicht hinreichend barrierefrei.
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Kontaktinformationen
AStA der Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
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23562 Lübeck
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Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, gibt es mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine Beschwerdestelle gemäß § 12e LBGG. Die Einreichung einer Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch, aber auch telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Erscheinens in den Räumlichkeiten der Beschwerdestelle erfolgen.
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung: